Heidrun Volkmuth
Profil
Als unabhängige qualifizierte Gebäudeenergieberaterin (HWK)
(Energie-Effizienz-Expertin), gelistet auf der DENA-Expertenliste: www.energie-effizienz-experten.de, biete ich Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum rund um das Thema energetisches Bauen und Modernisieren an.
Angefangen bei einer ausführlichen Energieberatung mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes, über die Erstellung von Energieausweisen und der Begleitung bei Fördermittelanträgen bis hin zur qualifizierten Baubegleitung bei der Durchführung Ihrer energieeffizienten Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin zur Erstberatung
Qualifikationen
- gelernte Bauzeichnerin
- staatllich geprüfte Bautechnikerin
- Gebäudeenergieberaterin HWK (Energie-Effizienz-Expertin)
- mehrjährige Erfahrung in der Bau- und Projektleitung im Bereich Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden
Beratungen und Energieausweise
- Durchführung Bafa* geförderter Vor-Ort-Beratungen
- Erstellung von Energiebedarfsausweise
- Ausstellung von Energieverbrauchsausweisen für Bestandswohngebäude gemäß der EnEV**
*(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
**(Energie-Einsparverordnung)
Fördermittel
Als Energie-Effizienz-Expertin bin ich zur Beantragung von Fördermitteln für Wohngebäude bei der KfW* berechtigt.
*Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fragen?
Als freie unabhängige Gebäudeenergieberaterin berate ich Sie gerne in allen Fragen rund um die Energieeffizienz Ihrer Wohnimmobilie.
Für eine Erstauskunft rund um die energetische Sanierung Ihrer Wohnimmobilie senden Sie mir bitte vorab eine Email mit Angaben zum Objekt und der geplanten Sanierung.
Ich werde Sie dann per Email zurück kontaktieren.
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Seit dem 01. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten!
Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden einheitlich in ein Gesetz zusammengefasst.
Ein der wichtigsten Neuerungen ist: Bei wesentlichen Renovierungen muss eine Energieberatung erfolgen. Sie können einen qualifizierten Energieberater frei wählen und die Energieberatung erfolgt kostenlos.
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Energetische Gebäudesanierung:
Seit dem 01.01.2021 hat die KfW das Programm 430 (Einzelmaßnahmen) eingestellt bzw. hat dieses Programm in abgewandelter Form der BAFA (BEG) (Bundesförderung für effiziente Gebäude) übergeben. Einzelmaßnahmen für die energetische Gebäudesanierung mit einem Förderzuschuss können nur noch über die BEG beantragt werden.
Das KfW-Programm 151/152 (Kredit) bleibt vorerst von dieser Änderung unberührt. Anträge hierfür können auch nach dem 01.01.2021 wie gewohnt über die KfW gestellt werden. Dieses Programm wird aber auch zum 30.06.2021 eingestellt. Ab dem 01.07.2021 können dann Förderkredite ebenfalls nur noch über die BEG beantragt werden.
Energetische Gebäudesanierung wird seit dem 01.01.2020 auch steuerlich gefördert, man kann bis zu 40.000,- € Steuern sparen, Kosten für den qualifizierten Energieberater können steuerlich geltend gemacht werden. Die Heizungsförderung der KfW wird nahezu komplett von BAFA übernommen.
Hausbesitzer, die ihr selbstgenutztes Ein- und Zweifamilienhaus künftig über Einzelmaßnahmen energieeffizient sanieren möchten, haben ab dem 01.01.2020 die Wahl zwischen der Beantragung von Fördermitteln der KfW oder dem BAFA oder die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen zu können.
Seit dem 01.01.2020 ist die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung in Kraft.
Für die kommenden 10 Jahre kommen Eigentümer älterer Objekte in den Genuss von Steuererleichterungen.
Gefördert werden energetische Maßnahmen, wie:
- die Wärmedämmung von Wänden, geschossdecken
- die Erneuerung bzw. die Optimierung von Fenstern und Außentüren
- die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- die Erneuerung der Heizungsanlage
- der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern Letztere älter als zwei Jahre sind.
- Die Finanzämter werden prüfen, was steuerlich absetzbar ist und was nicht.
- Steuerpflichtige müssen die Abschreibung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen.
Gefördert wird dies sowohl bei selbstgenutzten Wohnhäusern wie auch bei selbstbewohnten Eigentumswohnungen innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Für die steuerliche Förderung infrage kommen sowohl Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen, die mit Hilfe eines Sanierungsfahrplans schrittweise realisiert werden.
Die energetischen Baumaßnahmen müssen nach dem 31.12.2019 begonnen werden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.
Absetzen können Steuerpflichtige die Kosten für eine energetische Maßnahme erstmals in dem Kalenderjahr, in dem die Sanierung abgeschlossen ist.
Ermäßigt wird die Einkommensteuer im 1. und 2. Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14.000,- Euro.
Im 3. Kalenderjahr können weitere 6 Prozent der Aufwendungen geltend gemacht werden, höchstens jedoch 12.000,- Euro für das begünstigte Objekt.
Insgesamt kann also für jedes Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen – höchstens jedoch 40.000,- Euro im Laufe von drei Jahren nach Abschluss der Sanierung abgesetzt werden.
Um den Steuerbonus erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- das begünstigte Objekt muss bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre sein
- die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die korrekte Umsetzung der Maßnahmen bescheinigt und eine ordentliche Rechnung ausstellt.
- der Steuerpflichtige muss solange er die Ausgaben geltend macht, auch selbst in dem Objekt wohnen
- Steuerermäßigungen sind nur möglich, wenn die Aufwendungen für die energetische Sanierung nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Steuerbegünstigung, -ermäßigung oder als öffentlich geförderte Maßnahme berücksichtigt worden ist.
Auch 50% der Kosten eines qualifizierten Enerigieberaters für die planerische Baubegleitung der energetischen Maßnahme können Steuerpflichtige als Teil ihrer Aufwendungen absetzen.
Copyright: energie-experten.org
Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen (430) nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen.
Von der KfW wird seit dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert:
- Einzelmaßnahme: Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Heizungspaket, Lüftungspaket
Die KfW fördert weiterhin ergänzend zum BAFA-Zuschuss mit dem Ergänzungskredit (167) Energieeffizient Sanieren folgende Heizungsarten:
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
- Wärmepumpen
- Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
Copyright: KfW
Seit dem 24.01.2020 sind die Förderzuschüsse bei der KfW angehoben worden.
Bei der Sanierung zum KfW-Effizenzhaus oder dem Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich bei einem KfW-Kredit der Tilgungszuschuss um 12,5%.
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetischen Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10%.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
Copyright: KfW
Leistungen
Ihr Weg zum energieeffizienten Eigenheim
Ihr Weg zum energieeffizienten Eigenheim
Was bringt eine Verbesserung der Energieeffizienz?
Wer eine alte Heizung, minimale Dämmung sowie undichte Fenster und Türen hat, dessen Heizkostenabrechnung beträgt oft mehr als 3.000,- Euro. Vergleichbare Einfamilienhäuser aus den 1970er Jahren, mit einem Energieverbrauch von 4.500 Liter Öl pro Jahr, gibt es nach Angaben der dena viele. Eine umfassende Sanierung mit neuer Dämmung der Außenwände, des Kellers und des Dachs, hochwertigen Wärmeschutzfenstern und einer modernen Heizungs- und Lüftungsanlage für ca. 60.000,- Euro kann diese Gebäude in moderne Niedrigenergiehäuser verwandeln. Dann liegt der Verbrauch bei weniger als 900 Liter Öl und die kosten bei ca. 650,- Euro pro Jahr – eine Einsparung von rund 80%. Gleichzeitig steigt mit sinkenden energiekosten nicht nur der Wohnkomfort, sondern auch der Wert der Immobilie.
Freundliche Quelle: Chancen Spezial – Heft 2/2008 „Sanieren“ (Das Zukunftsmagazin der KfW-Bankengruppe)
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
Erneuerung des Pultdaches (Aufsparrendämmung)
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
Erneuerung des Flachdaches
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
Austausch einer defekten Brennwertheizung und zusätzlicher Erweiterung mit einer Solarthermieanlage
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
Erneuerung des Satteldaches (Aufsparrendämmung)
Erneuerung der Fenster und Austausch der alten Heizungsanlage
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– vorher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
und Dämmung der Fassade mit WDVS
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
und Dämmung der Fassade mit WDVS
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– vorher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Dämmung und Neueindeckung der Dachflächen
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Einbau neuer Fenster, Dämmung der Außenwände (WDVS), Änderung des Dachüberstands
Energetische Baubegleitung
Energetische Sanierung:
– nachher –
Einbau neuer Fenster, Dämmung der Außenwände (WDVS), Änderung des Dachüberstands